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Vorbezug und Aufschub einer AHV-Rente

Vorbezug einer AHV-Rente

  • jeder Rentenbezüger kann seine Rente 1 oder 2 Jahre im Voraus beziehen, dies hat eine Rentenkürzung von 6.8%, resp. 13.6% pro Jahr zur Folge
  • auch bei einem Vorbezug muss man bis zum ordentlichen Pensionsalter AHV-Beiträge leisten, ausser der Ehepartner bezahlt als Erwerbstätiger mindestens CHF 992.– AHV-Beiträge (Stand 2020)
  • Kinderrenten werden erst mit ordentlichem Pensionsalter ausbezahlt
  • Eine allfällige Witwen/Waisenrente wird ebenfalls gekürzt
  • einen Vorbezug muss man spätestens im Monat vor dem Geburtstag bei der AHV einreichen
  • Ob ein Vorbezug sich lohnt muss in jedem einzelnen Fall überprüft werden

Aufschub einer AHV-Rente

  • möglich 1 bis 5 Jahre (muss mindestens 12 Monate betragen)
  • hat eine Rentenerhöhung von 5.2% bis 31.5% pro Jahr zur Folge
  • die Dauer des Aufschubs muss nicht im Voraus festgelegt werden. Nach einem Jahr kann die erste Rente jederzeit bezogen werden
  • mit dem Aufschub der Altersrente werden auch die Kinderrenten aufgeschoben
  • nach dem Tod wird der Zuschlag auch zu den Hinterlassenenrenten gewährt, nicht aber zur Altersrente des Ehegatten oder der Ehegattin
  • ein Aufschub muss spätestens ein Jahr nach dem ordentlichen Pensionsalter mitgeteilt werden
  • vom Aufschub ausgeschlossen sind IV-Bezüger oder Altersrenten mit Hilflosenentschädigung
  • Ob ein Aufschub sich lohnt muss in jedem einzelnen Fall überprüft werden