Wussten Sie, dass die Erbfolge vom Gesetzgeber bei gebundener Vorsorge für den überlebenden Ehegatten vorgeschrieben ist und nicht zu ändern ist? Auch die Personen unter Ziffer 2 können nicht abgeändert werden, wenn zum Zeitpunkt des Todes finanziell unterstützt wurden. Siehe Verordnung BVV3, Art. 2 Begünstigte Personen.