Für Wohneigentum können Gelder aus der Säule 3a entnommen werden. Jedoch mit folgenden Auflagen: alle 5 Jahre Sobald das 3a-Guthaben aus dem Grund «Alter» bezogen…
Für Wohneigentum können Gelder aus der Säule 3a entnommen werden. Jedoch mit folgenden Auflagen: alle 5 Jahre Sobald das 3a-Guthaben aus dem Grund «Alter» bezogen…