Für Wohneigentum können Gelder aus der Säule 3a entnommen werden. Jedoch mit folgenden Auflagen:
- alle 5 Jahre
- Sobald das 3a-Guthaben aus dem Grund «Alter» bezogen werden kann, darf kein Teilbezug für Wohneigentumsförderung mehr gemacht werden
Wer also steuerlich optimieren möchte (sofern möglich und sinnvoll) sollte sich 6 Jahren vor dem AHV-Rentenalter nochmals damit auseinander setzen. Oder ganz einfach jetzt schon: mehrere Säule 3a Konti eröffnen und so von den Bezügen über mehrere Jahre profitieren. Falls Fragen vorhanden sind, einfach anrufen oder schreiben:
Natel: 077 462 30 07
Mail: info(at)finanzberatung-flueckiger.ch
(Stand 2016)