Eigentlich nicht!
Weil 40% der ausbezahlten Rente als Einkommen versteuert werden müssen. Bei einem eigenen Entnahmeplan muss nur eine Einkommenssteuer auf die Vermögenserträge bezahlt werden. Der Verbrauch des Kapitals ist steuerbefreit. So kommt man finanziell mit einem eigenen Entnahmeplan besser weg, dafür hat man aber keine garantierte lebenslange Rente. Ob Sie diese Sicherheit überhaupt benötigen, kann ich für Sie berechnen.
Viele Versicherungsmakler drängen darauf, einen Teil des Pensionskassengeldes als Kapital zu beziehen und eine Leibrente abzuschliessen. Davon ist abzuraten, weil das Geld 2x versteuert wird und der Umwandlungssatz bei der Leibrente in der Regel viel tiefer ist als bei der Pensionskasse. Eine Leibrente auf zwei Leben hätte einen Vorteil gegenüber der Rente aus der Pensionskasse, weil die Rente für die Witwe oder den Witwer höher ausfallen würde.
Aber wie immer hängen Entscheidungen für oder gegen eine Leibrente immer von den persönlichen Umständen ab. Gerne berate ich Sie auch in diesem Bereich, völlig unabhängig! Nehmen Sie mit mir Kontakt auf:
Sandra Flückiger, Natel: 077 462 30 07 oder E-Mail: info(at)finanzberatung-flueckiger.ch