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Finanzen von A bis Z: J wie Jobsharing

Was Sie wissen sollten, wenn Sie Teilzeit arbeiten

Teilzeitarbeit und Altersvorsorge: Das kann auch gut gehen. Wer sich aktiv darum kümmert, hat bessere Chancen. (Foto: Freepik)

Wer achtet beim Jobwechsel schon darauf, wie man in der Pensionskasse versichert ist? Vermutlich haben Sie Ihre Stelle aus anderen Gründen ausgewählt. Trotzdem ist es hilfreich, ein paar Dinge über Pensionskassen zu wissen – vor allem wenn man Teilzeit arbeitet.

Ob Sie ein Jobsharing-Modell gewählt haben oder Ihre Arbeit einfach in Teilzeit ausüben: Die berufliche Vorsorge ist ein Thema, dem frau ihre Aufmerksamkeit schenken sollte. Zwar hat der Rentenunterschied in der 2. Säule zwischen Männern und Frauen in den vergangenen Jahren leicht abgenommen. Dennoch verlassen sich gerade Frauen, die in Teilzeit arbeiten, häufig darauf, dass schon alles gut kommt – und laufen damit Gefahr, im Alter knapp bei Kasse zu sein. 

Was also tun? Erst einmal die entscheidenden Begriffe kennenlernen. Hier möchte ich zwei wichtige Kennzahlen vorstellen: die Eintrittsschwelle und den Koordinationsabzug.

1. Eintrittsschwelle

Der Eintrittsschwellenwert bezeichnet den Jahreslohn, den man mindestens erzielen muss, damit sich man als Angestellte:r überhaupt in einer Pensionskasse versichern kann. Aktuell liegt die Eintrittsschwelle bei CHF 21‘510. Für Angestellte ist der Anschluss an eine Pensionskasse dann obligatorisch.

Gut zu wissen: Wer bei zwei Arbeitgebern zusammen mindestens CHF 21‘510 verdient, kann sich freiwillig bei der Stiftung Auffangeinrichtung versichern.

2. Koordinationsabzug

Rechnen Sie von Ihrem Jahreslohn den Koordinationsabzug ab, erhalten Sie den Betrag, der in der Pensionskasse versichert ist. Bei diesem Koordinationsabzug wird nicht zwischen Teilzeit oder Vollzeit unterschieden. Speziell bei Teilzeitpensen ist dieser Abzug also überproportional hoch. Aktuell beträgt er CHF 25‘095.

Beispiel: 

Bei einem AHV-pflichtigen Jahreslohn von CHF 40‘000 sind CHF 14‘905 in der 2. Säule versichert. Das entspricht einem Wert von rund 37 %.

Nachfragen kostet nichts

Arbeitgeber haben die Möglichkeit einen BVG-Plan zu wählen, der den Koordinationsabzug dem Pensum anpasst. Wenn Sie Teilzeit arbeiten, erkundigen Sie sich bei Ihrem Unternehmen, was möglich ist. Falls Sie davor zurückschrecken, denken Sie an den alten «Sesamstrasse»-Leitsatz: «Wer nicht fragt, bleibt dumm.»

Nachzufragen lohnt sich auch, wenn Sie zwei unterschiedliche Teilzeitstellen haben, bei denen jeweils der volle Koordinationsabzug abgerechnet wird. Mit etwas Glück können beide Löhne über nur eine Pensionskasse versichert werden.

Sollte sich mit der Pensionskasse keine Lösung finden, empfehle ich Ihnen abzuklären, ob Sie genügend versichert sind oder gerade fürs Alter zusätzlich in der 3. Säule sparen können. 

Mehr Finanzwissen gibt es hier am 24. Mai 2022 – mit K wie Kapital oder Rente. 

Wünschen Sie sich mehr Durchblick in Finanzfragen? Dann bin ich ich gerne für Sie da.