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Finanzen von A bis Z: K wie «Kapital oder Rente?»

Was tun mit dem Pensionskassen-Guthaben?

Bereit für die Zukunft? Ob Sie Ihr Pensionskassen-Guthaben in Form von Kapital oder Rente beziehen: Die Entscheidung sollte zu Ihnen passen. (Foto: Freepik)

Eine schöne Seite des Lebens ist, dass man die eigene Einstellung immer wieder überdenken kann. Anders verhält es sich beim Bezug des Pensionskassen-Guthabens. Kapital oder Rente? Diese Entscheidung ist nicht zu widerrufen, und sie wirkt sich auf das ganze restliche Leben aus. Grund genug, sich einen Moment Zeit zu nehmen. 

Musse haben, durch die Welt reisen, Hobbys pflegen, Bücher lesen oder gar selber schreiben: Die Zeit nach der Pensionierung bietet unzählige Möglichkeiten. Damit Sie auskosten können, worauf Sie sich vielleicht heute schon freuen, schenken Sie einer Frage frühzeitig Ihre Aufmerksamkeit: Wie wollen Sie Ihr Guthaben aus der Pensionskasse später beziehen? 
Drei Wege stehen zur Wahl: eine lebenslange Rente, eine einmalige Auszahlung des angesparten Kapitals oder eine Mischform aus Rente und Kapital.

Eine Entscheidung fürs Leben
Warum die Beantwortung der Frage so wichtig ist: Sie beeinflusst das weitere Leben ab dem Zeitpunkt Ihrer Pensionierung massgeblich – und sie ist unwiderruflich. Frau tut also gut daran, sich früh mit der Frage auseinanderzusetzen, spätestens zum 60. Geburtstag. 

Auch zu bedenken: Wenn Sie freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse tätigen wollen, sollten Sie das bis spätestens drei Jahre vor Kapitalbezug tun. Möchten Sie später noch Geld einzahlen, halten Sie zuerst Rücksprache mit Ihrer kantonalen Steuerbehörde. So vermeiden Sie böse Überraschungen im Falle eines Kapitalbezugs. 

Für die drei Varianten habe ich Ihnen hier einige wichtige Punkte zusammengestellt:

Kapital

Wer fit im Umgang mit Geld ist, möchte sich das Pensionskassen-Guthaben möglicherweise als Kapital auszahlen lassen. Dabei wird einmalig eine Kapitalauszahlungssteuer fällig. Anschliessend ist man flexibel in der Wahl der Geldanlage. Riskante Spielereien sollte man dennoch vermeiden: Das Geld muss bis zum Lebensende reichen. Ein Vorteil dieser Variante: Das Kapital wird Teil des Vermögens und kann auch vererbt werden. Eine Witwer-/Witwenrente aus der 2. Säule ist nach einem vollständigen Kapitalbezug nicht vorgesehen. 

Rente

Der grosse Vorteil der lebenslangen Rente ist die Planungssicherheit. Der Umwandlungssatz, der zum Zeitpunkt der Pensionierung gilt, bleibt auch mit den Jahren gültig. So erhält man jeden Monat den gleichen Betrag und zahlt darauf die reguläre Einkommenssteuer. Allerdings nehmen die Pensionskassen nur in seltenen Fällen einen Teuerungsausgleich vor. Verstirbt die Rentenbezügerin, erhält der/die überlebende Ehepartner:in eine Witwer-/Witwenrente von mindestens 60 %. 

Mischform aus Kapital und Rente

Eine prüfenswerte Alternative ist die Mischform aus Kapital und Rente. Als Faustregel gilt: Die Renten aus der 1. und der 2. Säule sollten die Lebenshaltungskosten abdecken. Sofern ein Rest bleibt, kann dieser als Kapital bezogen werden. Rein rechtlich kann man bis zu einem Viertel des obligatorischen Pensionskassen-Guthabens als Kapital beziehen. Viele Pensionskassen ermöglichen die Hälfte oder mehr.

Fazit: Es gibt nicht DIE richtige oder falsche Wahl. Wenn Sie eine Entscheidung treffen möchten, die zu Ihnen passt, lassen Sie sich beraten. Eine unabhängige Beratung berücksichtigt Ihre Interessen – und nur Ihre. Das ist wertvoll, denn es geht darum, wie Sie den Rest Ihres Lebens verbringen. 

Mehr Finanzwissen gibt es hier am 7. Juni 2022 – mit L wie Lindt & Sprüngli.