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Finanzen von A bis Z: U wie Unternehmensgründung

Woran Sie bei der Gründung eines Einzelunternehmens denken sollten

Eine gute Geschäftsidee ist die halbe Miete. Damit Sie mit Ihrer Einzelfirma erfolgreich durchstarten können, denken Sie auch an die administrativen Arbeiten. (Foto: Freepik)

Endlich steht es fest: Sie machen sich selbstständig – mit viel Kompetenz und ebenso viel Herzblut. Nur: Wie legen Sie am besten los? Woran sollten Sie bei der Gründung Ihrer Einzelfirma denken? Die folgende Übersicht hilft, damit nichts vergessen geht. 

Über Unternehmensgründungen könnte man ganze Bücher schreiben, und wer ganz am Anfang steht, hat meist viel im Kopf. Ich serviere die Infos deswegen in appetitlichen Häppchen – heute Teil 1 mit folgenden Themen: 

  • Anmeldung des Einzelunternehmens
  • Eintrag ins Handelsregister
  • Buchhaltung und Steuererklärung
  • Liquidität

Anmeldung des Einzelunternehmens

  • Nachweise der Selbstständigkeit: Damit Sie Ihre Einzelfirma bei der zuständigen Ausgleichskasse anmelden können, müssen Sie nachweisen, dass Sie bereits selbstständig sind. Sie benötigen mindestens drei bereits ausgestellte Rechnungen oder Zusagen auf Offerten. 
  • Sozialabgaben: Nach der Bewilligung Ihres Einzelunternehmens wird die Ausgleichskasse wissen wollen, wie hoch Ihr Jahresumsatz ausfällt. Aufgrund dieser Angaben werden Sie jedes Quartal eine Rechnung für die Sozialversicherungsabgaben (AHV/IK/FAK) erhalten. 
  • Tipp: Seien Sie grosszügig bei der Angabe Ihres erwarteten Jahresumsatzes. Falls Sie einmal zu viele Abgaben bezahlt haben: Diese werden verzinst und zurückbezahlt.

Eintrag ins Handelsregister

  • Einzelunternehmen können sich ins Handelsregister eintragen lassen. Verpflichtet sind sie dazu erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000. Ab diesem Betrag gilt übrigens auch die Mehrwertsteuerpflicht (Details dazu in Teil 3 der Serie).
  • Gut zu wissen: Falls Sie betrieben werden, macht der HR-Eintrag einen Unterschied. Einzelfirmen mit HR-Eintrag unterliegen der Betreibung auf Konkurs. Einzelfirmen ohne HR-Eintrag unterliegen der Betreibung auf Pfändung (Details).

Buchhaltung und Steuererklärung

  • Einfache Buchhaltung: Eine einfache Buchhaltung mit einer Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben genügt. Bewahren Sie alle Belege auf und legen Sie sie systematisch ab (nach Datum oder Name).
  • Steuererklärung: Die Ausgaben und Einnahmen Ihres Einzelunternehmens führen Sie in der privaten Steuererklärung unter der selbstständigen Tätigkeit auf. 
  • Gut zu wissen: Grössere Anschaffungen können Sie über mehrere Jahre abschreiben. Dazu verbuchen Sie den Kauf nicht unter den Ausgaben, sondern Sie verbuchen einen Teil unter Abschreibungen und führen die Anschaffung unter den Aktiven auf. 

Liquidität

  • Budget: Notieren Sie in Ihrem Budget alle erwarteten Ausgaben und Einnahmen. So werden Lücken sichtbar – und können hoffentlich vermieden werden. 
  • Eiserne Reserve: Wenn Sie einen Jahreslohn auf Ihrem Spar- oder Privatkonto haben, sind Sie auf der sicheren Seite.
  • Durststrecken: Schlimmstenfalls können Sie innerhalb eines Jahres nach der Gründung Ihre Säule 3a und Ihr Freizügigkeitskonto auflösen.

Bereits erschienen:

  • B wie Budget: Wie Sie sich Ihre Wünsche erfüllen können
  • H wie Honorar: Wie Selbstständige die Höhe ihres Lohns steuern können

Haben Sie konkrete Fragen zur Firmengründung? Natürlich stehe ich Ihnen gern unterstützend zur Seite. Den 2. Teil der Serie «Einzelunternehmen gründen» gibt es hier am 25. Oktober 2022 – ist V wie Vorsorge.