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Kapitalauszahlungssteuer bei Vorsorgegelder

Aufgepasst: Kapitalauszahlungssteuer wird zum Zeitpunkt der Auszahlung der Vorsorgegelder erhoben.

Das heisst es ist von Bedeutung, wo der Steuerpflichtige zum Zeitpunkt der Auszahlung wohnt. Im Gegensatz zur Einkommens- und Vermögenssteuer, bei welchem der Wohnsitz am 31.12. massgebend ist.