Aufgepasst: Kapitalauszahlungssteuer wird zum Zeitpunkt der Auszahlung der Vorsorgegelder erhoben.
Das heisst es ist von Bedeutung, wo der Steuerpflichtige zum Zeitpunkt der Auszahlung wohnt. Im Gegensatz zur Einkommens- und Vermögenssteuer, bei welchem der Wohnsitz am 31.12. massgebend ist.