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Finanzen von A bis Z: W wie Weitsicht

Welche Versicherungen und Mehrwertsteuer

Für Einzelunternehmen gilt das gleiche Prinzip wie für Privatpersonen: Grosse Risiken versichern, kleine Risiken in Kauf nehmen. (Foto: Freepik)

Bei einer Firmengründung stehen viele Unwägbarkeiten im Raum. Deswegen zeigt der letzte Teil der Serie «Einzelunternehmen gründen», wie Sie den potenziellen Risiken begegnen können und welche Möglichkeiten sich Ihnen beim Thema Mehrwertsteuer bieten.

Teil 1 und 2 verpasst? Hier finden Sie die anderen Beiträge der Serie, 
«
U wie Unternehmensgründung» und «V wie Vorsorge».

Welche Versicherungen braucht‘s?

Es gibt ein paar wenige Versicherungen, zu denen Sie als Einzelunternehmerin verpflichtet sind. Bei den meisten Versicherungen hingegen können Sie nach Ihrem Gutdünken entscheiden. Mein Tipp: Versichern Sie grosse Risiken und tragen Sie kleine Risiken selbst. 

Am besten nehmen Sie sich Zeit, mögliche Gefahren und Stolpersteine einzuschätzen. Wenn Sie so weit sind, holen Sie bei verschiedenen Anbietern Offerten ein. Und wenn Sie unsicher sind, worauf Sie achten sollten, melden Sie sich mit Ihren Fragen gern bei mir

Beim Einzelunternehmen ohne Angestellte sind einzig die Sozialversicherungen (AHV, IV, EO und FAK) sowie Ihre persönliche Unfallversicherung obligatorisch. 

  • Sozialversicherungen: Mit der Anmeldung Ihres Unternehmens bei der zuständigen Ausgleichskasse haben Sie den Punkt mit den Sozialversicherungen schon abgehakt. (Mehr zur Anmeldung hier.) 
  • Ihre persönliche Unfallversicherung melden Sie ganz einfach bei Ihrer Krankenkasse an. Es gilt dieselbe Franchise wie bei Krankheit.
  • Zu Krankentaggeld und Unfalltaggeld empfehle ich eine Versicherung, die Ihre Fixkosten decken könnte – aber keinen zusätzlichen Luxus. Wenden Sie sich für eine Offerte an Ihre Krankenversicherung oder an eine Versicherungsgesellschaft. 
    Am besten holen Sie bei verschiedenen Anbietern Offerten ein. Die Prämienunterschiede können durchaus hoch sein. 
    Obligatorisch ist diese Versicherung nicht. Häufig ist sie sinnvoll, um bei einem längeren Ausfall nicht in finanzielle Not zu geraten.  
  • Bei Erwerbsunfähigkeit, Todesfall, Rechtsschutz und Betriebshaftpflicht lautet meine Devise: Schliessen Sie nur Versicherungen ab, die in Ihrer individuellen Situation notwendig sind.

Mehrwertsteuer (MwSt) beim Einzelunternehmen

  • Die Mehrwertsteuerpflicht: Ein Einzelunternehmen ist ab CHF 100‘000 Jahresumsatz MwSt-pflichtig. Das kann auch rückwirkend im gleichen Jahr gelten. Natürlich können Sie Ihr Unternehmen jederzeit freiwillig zur Mehrwertsteuerabgabe anmelden. Der Vorteil: Sie können die Vorsteuer abziehen und erhalten damit bezahlte Mehrwertsteuer zurück. Details erfahren Sie bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
  • Zwei Arten der Besteuerung: Wer zahlt die MwSt? Die Konsumentin oder der Konsument. Es gibt zwei unterschiedliche Arten der Besteuerung: die effektive Besteuerung sowie die Saldobesteuerung. 
  • Effektive Besteuerung: Wenn Sie als Einzelunternehmerin Güter für den Verkauf oder eine Beratung einkaufen, können Sie die bezahlte MwSt von der Eidgenössischen Steuerverwaltung zurückfordern. Die MwSt, die Sie einnehmen, müssen Sie natürlich auch abliefern.
  • Saldobesteuerung: Die Abrechnung mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung ist mit der Saldobesteuerung einfacher, weil die Vorsteuern nicht ermittelt werden müssen. Wenn Sie nur wenig Güter für den Verkauf einkaufen, fahren Sie mit dieser Art der Besteuerung besser.

Serie «Einzelunternehmen gründen»

Das erfahren Sie in Teil 1

  • Anmeldung des Einzelunternehmens 
  • Eintrag ins Handelsregister
  • Buchhaltung und Steuererklärung
  • Liquidität

Um diese Themen geht’s in Teil 2:

  • Säule 3a
  • Pensionskasse für Einzelunternehmerinnen

Mehr Finanzwissen gibt es hier am 22. November 2022 – mit X wie XXL.

Bei Fragen zu Ihrer individuellen Firmengründung stehe ich Ihnen gern unterstützend zur Seite.

Letzte Aktualisierung des Artikels: 08.11.2022