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Finanzen von A bis Z: V wie Vorsorge

Was Selbstständige für eine entspannte Zukunft tun können

Freude am Tagesgeschäft? Denken Sie auch an die Zukunft. Pensionskasse und Säule 3a eröffnen Selbstständigen gute Perspektiven. (Foto: Freepik)

Wenn man sich selbstständig macht, ist die Motivation oft so gross, dass man darüber ein paar finanzielle Details vergisst. Das soll Ihnen nicht passieren. In Teil 2 der Serie «Einzelunternehmen gründen» geht es heute ums Thema Vorsorge. (Zu Teil 1)

Säule 3a fürs Einzelunternehmen

Als Einzelunternehmerin ohne Anschluss an eine Pensionskasse können Sie bis zu 20 % Ihres Erwerbseinkommens in die Säule 3a einbezahlen und von den Steuern abziehen. Es gilt hier ein Maximalbetrag von CHF 34‘416.

Anders verhält es sich, wenn Ihre Firma eine AG oder eine GmbH ist. Dann sind Sie ab der Eintrittsschwelle von CHF 21‘510 obligatorisch an eine Pensionskasse angeschlossen, und es gilt ein Maximalbetrag von CHF 6‘883. 

Lebensversicherung abschliessen?

Wenn Sie darüber nachdenken, eine Lebensversicherung als Altersvorsorge abzuschliessen: Davon rate ich ab. Trennen Sie Altersvorsorge und Risikoversicherungen voneinander. Es gibt eine bessere und institutionalisierte Möglichkeit, sich und seine Familie zusätzlich abzusichern: Auch Einzelunternehmerinnen können sich einer Pensionskasse anschliessen. Der Vorteil: Mit einer Pensionskasse sind sie günstig gegen Invalidität oder für den Todesfall versichert. Das Alterskapital kann in eine Rente umgewandelt werden (siehe auch «Kapital oder Rente?»). In guten Jahren, in denen Sie viel Einkommen generieren, können Sie in der Pensionskasse Deckungslücken schliessen. Anders bei der Säule 3a: Hier können verpasste Einzahlungen später nicht nachgeholt werden. 

Die passende Pensionskasse

Als Einzelunternehmerin liegt es an Ihnen, ob Sie sich einer Pensionskasse anschliessen. Nur mit einer AG oder GmbH sind Sie dazu verpflichtet (ab CHF 21‘510). Zahlreiche Berufsverbände in der Schweiz bieten ihren Mitgliedern die Möglichkeit eines Pensionskassenanschlusses. Der Verband Frauenunternehmen VFU bietet sogar mehrere Möglichkeiten an.

Schauen Sie genau hin, bevor Sie sich festlegen. Die Anbieter und auch die einzelnen Pläne unterscheiden sich erheblich. Einige wichtige Begriffserklärungen finden Sie auch im Blogbeitrag und im Artikel «Welche Pensionskasse passt zu mir?»

Besteht eine Einschusspflicht?

Die Pensionskassen lassen sich grob in drei Kategorien einteilen, die unterschiedliche Risiken rückversichern.

  • Vollversicherer: Hier sind alle Risiken rückversichert. Es besteht keine Einschusspflicht.
  • Halbautonome Pensionskasse: Nur das Anlagerisiko ist nicht rückversichert. Damit Sie das Risiko einer Einschusspflicht abschätzen können, werfen Sie einen Blick auf den Deckungsgrad und die Allokation des Portfolios.
  • Teilautonome Pensionskasse: Langlebigkeit und das Anlagerisiko sind nicht rückversichert. Hier lohnt es sich, den Deckungsgrad, den technischen Zinssatz und das Verhältnis zwischen Rentnern und Erwerbstätigen anzusehen.

Pläne vergleichen: Mehr sparen oder mehr versichern?

Wenn Sie eine Pensionskasse gefunden haben, die Ihnen zusagt, können Sie aus unterschiedlichen Vorsorgeplänen wählen. Es gibt solche mit tieferem Eintrittsschwellenwert (CHF 21‘510) und ohne Koordinationsabzug (CHF 25‘095) oder nur mit einem höheren Sparanteil. 

Die Idee dahinter ist, einen höheren Sparanteil zu erreichen und/oder sich besser zu versichern. Beachten Sie: Die Rentenleistung aus der 1. und der 2. Säule ist gesamthaft nie höher als 90 % Ihres AHV-pflichtigen Lohns.

Konditionen im Obligatorium

Das Obligatorium liegt zwischen CHF 21’510 und CHF 86’040. Für diesen Bereich gibt der Gesetzgeber Mindestleistungen vor, zum Beispiel zur Verzinsung des Alterskapitals, zum Umwandlungssatz, zur Rentenhöhe im IV- oder Todesfall. Es ist der Pensionskasse natürlich immer freigestellt, bessere Leistungen zu entrichten. 

Alles andere betrifft das Überobligatorium. Jede Pensionskasse hat ein eigenes Stiftungsreglement, in dem alle Leistungen festgehalten sind. (Details zu Obligatorium & Co.)

Serie «Einzelunternehmen gründen»: Das erfahren Sie in Teil 1

  • Anmeldung des Einzelunternehmens 
  • Eintrag ins Handelsregister
  • Buchhaltung und Steuererklärung
  • Liquidität

Haben Sie konkrete Fragen zur Firmengründung? Ich stehe Ihnen gern unterstützend zur Seite. Den 3. Teil der Serie «Einzelunternehmen gründen» gibt es hier übrigens am 8. November 2022 – mit W wie Weitsicht. 

Letzte Aktualisierung des Artikels: 25.10.2022